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Vorsicht beim Feuerwerken - Die Bezirksregierung Münster gibt Tipps, worauf man zu Silvester achten sollte

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Ein Feuerwerk gehört zu Silvester dazu und ebenso natürlich das Abbrennen von Knallern und Böllern. Fontänen, Knaller und Raketen können in diesem Jahr noch bis zum heutigen Samstag, 30. Dezember, gekauft werden. Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu kaufen. Die Bezirksregierung Münster schult Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitsschutz speziell für die Überwachung von Silvester-Pyrotechnik. Sie kontrollieren, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler gelagert und verkauft werden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen bei der Schulung, wie sie Silvesterfeuerwerk rechtssicher überprüfen müssen und ihnen wird gezeigt, welche Gefahren von den unterschiedlichen Effekten ausgehen", erklärt Sprengstoffexperte Bernhard Lepping. Die Teilnehmer werden auch über neue Feuerwerksbatterien informiert. Dieses Jahr wird bei den Kontrollen besonders auf die Handhabungssicherheit der Knallkörper geachtet, die an einer ausländischen Prüfstellennummer erkennbar ist. Denn die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) darf im EU-Ausland geprüftes Silvesterfeuerwerk nicht mehr einer weiteren Plausibilitätsprüfung unterziehen. Umfangreiche Kontrollen zu Silvester Mit 24 Fachbeamten in 12 Teams überprüft die Bezirksregierung Münster auch in diesem Jahr wieder im Rahmen umfangreicher Kontrollen, ob alle Bestimmungen eingehalten werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist übrigens nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Woran erkenne ich einen legalen Knaller? Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Es erkennt man an der neuen CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Produkte, die mit der alten BAM-Nummer gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können...

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