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"Trauen wir uns, weiterhin streibar zu sein!" (Stefanie Werner, Gleichstellung Hamminkeln)

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Stefanie Werner (Gleichstellungsbeauftrage Hamminkeln) Liebe Leserinnen und Leser, im Grußwort zu einem Fachtag des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt an Frauen und Kindern im Kreis Wesel, anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, wurden im Vorjahr bedruckende, aber wahre Worte gesprochen:Es ist traurig, dass wir ihn brauchen, aber es ist gut, dass wir ihn haben.   So ist es nicht nur mit dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt, in dem sich alle Hilfs- und Beratungsorganisationen im Kreisgebiet miteinander vernetzen um bestmögliche Arbeit zu leisten. So ist es mit allen Hilfs- und  Beratungsstellen, und so ist es mit Menschen die aktiv werden, für ihre Sache einstehen und notfalls auch lauthals demonstrieren und auf die Straße gehen. Auch, wenn es oftmals doch „ein wenig unbequem“ ist, aufzustehen, sich einzusetzen, für etwas einzustehen, vielleicht auch gegen eine breite Masse aufzutreten. Wir schauen in den letzten Monaten oftmals fassungslos Richtung Amerika und in die Türkei. Es könnten hier noch weitere Staaten aufgezählt werden, die so offensichtlich  unsere scheinbar doch gesicherten Menschen (- und damit auch Frauen-)rechte mit Füßen treten.   Trump hat mit seinem Amtsantritt unter anderem ein Dekret unterschrieben, das allen Entwicklungsorganisationen die staatlichen Gelder entzogen werden, die sich für das Recht auf Verhütung und Abtreibung (Familienplanung) einsetzen. Gleichzeitig kündigte er ein Abtreibungsverbot für Amerika an.   Und wie sieht es bei uns derzeit aus? In Deutschland wird eine Ärztin verurteilt, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche aufklärt – was in dieser Form nach § 219 a StGB strafrechtlich verboten ist und geahndet wird.    Ender der 60er, Anfang der 70 er, war das Verbot abzutreiben bei uns Auslöser der neuen Frauenbewegung. Es ging dabei um das elementarste Recht einer Frau: selbst zu bestimmen, ob und wann sie Mutter wird. Also eine ungewollte Schwangerschaft nicht unter Demütigung und Lebensgefahr illegal abbrechen zu...

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