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Was kostet amtlich genehmigte Ruhestörung? Die Antwort: Wer an anderen Tagen als Silvester und Neujahr ein Feuerwerk in die Luft jagen möchte, zahlt dafür 10 Euro. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmegenehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz des Landes.
Schade eigentlich, dass die Stadt nur wenige Tage nach dem Jahreswechsel das Feuerwerken an den anderen 363 Tagen im Jahr regelt, anstatt einzuschränken. Geballert werden darf ganz offiziell bei Volljährigkeit, runden Geburtstagen und Firmenjubiläen. Und wir stellen ja auch fest, dass dies immer häufiger passiert. Die Kritiker haben ja durchaus Argumente und führen unter anderem die Umweltbelastung an: "In der Silvesternacht steigt die Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub explosionsartig an – am ersten Tag des neuen Jahres ist die Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht", schreibt zum Beispiel das Umweltbundesamt.
Wer sein Geld lieber in die Luft jagt, als mit vollen Händen aus dem Fenster zu werfen, sollte dafür doch bitte höhere Kosten auferlegt bekommen. 10 Euro für amtlich erlaubte Lärmbelästigung sind mir persönlich jedenfalls ein viel zu geringer Betrag.